Prüfgrundlagen

Die Grundlagen für die von der GFÜ angebotenen Prüfungen bilden u.a. folgende Gesetze, Verordnungen und Technischen Regeln:

  • das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) mit
    • der Druckgeräteverordnung (14. ProdSGV)
      als direkte Umsetzung der europäischen Druckgeräterichtlinie (DGRL)
    • der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit
      • den Technischen Regeln zur BetrSichV (TRBS)
    • der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit
      • den Technischen Regeln zur GefStoffV (TRGS)
  • die Technische Regel Flüssiggas (TRF 2021)

Die Betriebssicherheitsverordnung ist seit dem 01.01.2013 für überwachungsbedürftige Anlagen in Kraft und hat seit dem 01.01.2008 die Druckbehälterverordnung vollständig abgelöst. Sie wurde 2015/ 2016 vollständig überarbeitet.  Mit der Aktualisierung 2019 wurde insbesondere der für Druckbehälter wichtige Teil im Anhang 2, Abschnitt 4 überarbeitet.

Die Konkretisierung der Anforderungen aus der BetrSichV und der GefStoffV ist in den jeweiligen Technischen Regeln zu finden.

Die Forderung, dass auch die Flüssiggasbehälter-Anlagen in privaten Haushalten nach den o. g. Vorschriften zu prüfen und überwachen sind, leitet sich aus den Feuerungsverordnungen der einzelnen Bundesländer ab. In der Musterfeuerungsverordnung ist das im § 13 (1) zu finden. Hier heißt es:

§ 13 Flüssiggasanlagen und Dampfkesselanlagen

  1. Für Flüssiggasanlagen und Dampfkesselanlagen, die weder gewerblichen noch wirtschaftlichen Zwecken dienen oder durch die keine Beschäftigten gefährdet werden können, gelten die materiellen Anforderungen und Festlegungen über erstmalige Prüfungen vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen der aufgrund des § 14 Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes erlassenen Vorschriften (red.: das ist die BetrSichV) entsprechend.

Welche Prüfungen an Flüssiggas-Anlagen, in welchen Fristen und von wem durchzuführen sind, ist konkret in der BetrSichV und der Technischen Regel Flüssiggas (TRF 2021) festgelegt.

Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der von der GFÜ angebotenen Prüfungen, die geforderte Prüfzuständigkeit, die Prüffrist und die Prüfgrundlage (Fundstelle im Gesetzestext).