Ein Behälter mit Meerblick


Aus Sicht des Behälters ein toller Standort! Hier prüft man auch gern, weil man ganz nebenbei noch Schiffe gucken kann.

Aber was gilt es hier noch zu beachten? Was macht das Wasser mit dem Behälter, wenn es mal höher steigt?

Der Behälter kann aufschwimmen, die Rohrleitung reißt ab und der Behälter macht sich auf eine unbekannte Reise.

Hier kommt jetzt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ins Spiel. Wenn es sich an diesem Standort um sog. festgesetztes Überschwemmungsgebiet nach § 76 des WHG handelt, dann muss die zuständige Behörde die Aufstellung nach § 78 des WHG genehmigen. Das erfolgt aber nur, wenn der Behälter bestimmte Auflagen/ Anforderungen erfüllt.

Neben einer ausreichend bemessenen und sicheren Verankerung im Boden gegen Auftrieb, sind auch die Armaturen gegen anschwimmendes Treibgut zu schützen. Für die Verankerung im Boden reichen die „einfachen“ Behälterfüße in dem o. g. Foto nicht aus.

Die folgenden Fotos, zeigen solche Konstruktionen, wobei das Fundament im linken Bild ca. 60 cm dick ist:

     

 

 

 

 

Ein Behälter mit Meerblick