Überwachung von Flüssiggasanlagen

Flüssiggas ist ein extrem entzündbares Gas, das bei Vermischung mit Luft zündfähig ist und eine sogenannte explosionsfähige Atmosphäre bildet. Die Lagerung von Flüssiggas erfolgt unter Druck in Druckgeräten (Druckbehältern) in verflüssigter Form. Der Druck in den Druckgeräten wird durch die Temperatur bestimmt, d. h. bei steigenden Temperaturen steigt auch der Druck. Aufgrund dieser Eigenschaften in Verbindung mit der Lagermenge werden Flüssiggasanlagen als überwachungsbedürftig eingestuft.

Die Überwachung umfasst die Prüfung der Anforderungen an das Inverkehrbringen, die Errichtung und den Betrieb von Flüssiggasanlagen, um ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. So müssen Flüssiggasanlagen u. a. erstmalig und regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Wer, was und wann zu prüfen hat, ist für haushaltsübliche Flüssiggasanlagen in den Technischen Regeln Flüssiggas (TRF 2012) niedergeschrieben. Die hier zu findenden flüssiggasspezifischen Anforderungen stammen aus den geltenden Vorschriften und Normen, wie der Druckgeräterichtlinie, der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung und den dazugehörigen Technischen Regeln, den Technischen Regeln für die Gasinstallation (TRGI 2018) etc.

Wir haben hier eine Übersicht zu den Prüfgrundlagen zusammengestellt.